Dahme-Spreewalds Veterinärbehörde rät zu langfristigen Maßnahmen
Aufgrund ansteigender Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Nutztierhaltungen hat der Landkreis für vier Gebietskulissen auf Erlass des Landes eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Betroffen sind Gebiete im nördlichen Landkreis wie Königs Wusterhausen, Bestensee, Groß Köris, Wolzig, Blossin, Kolberg, Streganz und Münchehofe sowie südliche Gebiete wie Lieberose, Jamlitz, Neu Zauche, Alt Zauche-Wußwerk und Lübben. Die Maßregeln sollen dabei helfen, die Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und einer möglichen Weiterverbreitung von hochpathogenen Influenzaviren zu schützen, die für die Geflügelpest (auch Vogelgrippe) verantwortlich sind. Neben der Aufstallungsanordnung weist die Behörde ausdrücklich auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin und rät zur Nutzung der online verfügbaren Checklisten und Merkblätter für die Optimierung. Zu finden sind diese unter www.dahme-spreewald.info/sixcms/detail.php/67702.
Da es sich bei dem Geflügelpest-Geschehen 2020/2021 um den größten Seuchenzug in der Geschichte handelte und auch im letzten Sommer immer wieder Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurde, ist nicht auszuschließen, dass das Virus heimisch geworden ist und die für Geflügel gefährlichen Virusvarianten nun endemisch sind. Für an die Freilandhaltung gewöhntes Geflügel kann die Aufstallung über mehrere Wochen und Monate zu nicht unerheblichem Stress für die Tiere führen, die dann weniger Eier legen oder Verhaltensauffälligkeiten wie Federpicken zeigen. Die Veterinärbehörde rät den Geflügelhaltern daher zum Schutz ihrer Tiere, langfristige Lösungen anzugehen. Technische Lösungen wie ein Anbau von großzügig angelegten, hellen Kaltscharrräumen oder wechselnde Beschäftigungsmöglichkeiten mit Pickblöcken oder Sandbademöglichkeiten können helfen, dass Tierleid durch die Aufstallung zu minimieren und mehr Wohlbefinden für die Tiere zu bewirken.
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald sofort zu melden − Telefon: 03546 201613, Fax: 03546 201663 oder E-Mail an veterinaeramt@dahme-spreewald.de.