Gemeindevertreter lehnen Erwerb mehrheitlich ab
Schon seit den 1990er-Jahren befassen sich Großbeerens Gemeindevertretung und die Verwaltung mit der Aufwertung der Ortsmitte. Dafür wurde im März 2019 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Ortsmitte gefasst. Ideen und Vorschläge, wie zentrale Gebäude in der Ortsmitte und am historischen Gutshof genutzt werden könnten, gibt es seitdem immer wieder.
Eine ganz konkrete Möglichkeit der Entwicklung der Ortsmitte ist für die Verwaltung der mögliche Ankauf des historischen Beamtenwohnhauses und des nebenstehenden Gebäudes auf insgesamt 1.500 Quadratmetern durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH auf dem historischen Gutshof. Die Verwaltung hatte verschiedene Nutzungsszenarien des Areals entwickelt, darunter die Nutzung als Verwaltungs- und Bürogebäude, als Geschäftsstelle der Wohnungsbaugesellschaft, als Haus für Kultur und Vereine mit möglicher Saalanbindung, als Generationentreff oder als weiteres Ärztehaus. Der für den Erwerb des Grundstücks samt Gebäuden erforderliche Beschluss wurde aber von der Gemeindevertretung am 23. Februar mehrheitlich abgelehnt.
Chance vergeben?
Bürgermeister Tobias Borstel bedauert den Entschluss. „Mir ist es wichtig, dass wir dem Ortskern seine historische Ortsmitte zurückgeben und den historischen Charakter von einst zurückgewinnen“, teilte er im Nachgang der Sitzung mit. „Die Gemeinde Großbeeren vergibt eine Chance zur weiteren Entwicklung der Ortsmitte und des Gutshofes und wird durch die politische Ablehnung über Jahre zurückgeworfen.“ Seiner Meinung nach sollte das Gebäudeensemble in der prädestinierten Lage in die Hand der Allgemeinheit gebracht werden. „Nur so ist es möglich, die Ortsmitte und den Gutshofbereich kulturell und gesellschaftlich für alle zu erschließen“, ist er überzeugt. An den Finanzen zum Kauf des Gebäudes samt Grundstück habe es nicht liegen können, da das dafür benötigte Geld sogar im Haushalt bereitstand. „Die Verwaltung hat auf die Möglichkeit hingewiesen, dass hier Fördermittel aus Land, Bund und EU möglich wären, doch diese Hinweise fielen auf keinen fruchtbaren Boden.“
Durch den Verzicht auf den Kauf durch die Gemeinde und die Möglichkeit des Verkaufs des Gebäudes an Dritte, sei nun unklar, wie es mit dem historisch bedeutsamen Gebäude in zentraler Ortslage weitergehe.