Ab Mittwoch treten schärfere Maßnahmen für nicht gegen Covid-19 Geimpfte in Kraft. Wegen der steigenden Inzidenzen durch die noch immer sehr hohe Zahl Ungeimpfter im Land dürfen Weihnachtsmärkte nicht eröffenen, bereits offene wie in Potsdam und Cottbus müssen direkt wieder schließen. Im Einzelhandel gelten Einschränken für Ungeimpfte in allen Bereiche, die nicht dem täglichen Bedarf dienen. Für Markt- und Einzelhändler beginnen erneut harte Zeiten.
Aufgrund der sich täglich auch in Brandenburg weiter verschärfenden Pandemie-Lage will die Landesregierung, bereits am Dienstag die bestehende Eindämmungsverordnung verschärfen. Sie soll ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr zunächst bis einschließlich 15. Dezember gelten. Dabei werden auch die neuen Schwellenwerte nach der „Corona-Ampel“, die in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag vereinbart wurden, in die Begründung zur Brandenburger Verordnung übernommen. Dazu gehören neben der Sieben-Tages-Inzidenz der Infektionen auch die Belegung Krankenhausbetten und die Auslastung der Intensivmedizin.
Bereits am Montag wurden die vorgesehenen Regelungen bekanntgegeben, damit sich der Handel darauf einstellen kann. Der Einzelhandel soll vollständig geöffnet bleiben, aber unter Ausweitung der 2G-Regel: Sie soll künftig für den gesamten Einzelhandel gelten, jedoch weitgehend mit den aus früheren Verordnungen bekannten Ausnahmen für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie öffentliche Bibliotheken.
Die 2G-Regel soll auch für alle körpernahen Dienstleistungen gelten, darunter das Friseurhandwerk, alle Sportanlagen drinnen und draußen einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten. Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet und bereits offene wieder geschlossen werden.
Im öffentlichen Raum sollen wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, so wie dies bereits in früheren Verordnung festgelegt war Das heißt, Ungeimpfte dürfen nicht mehr als fünf Personen treffen, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Diese Personengrenze soll auch für Feiern im privaten Wohnraum gelten. Auch hier sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken, Pendler nach Berlin müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen.
In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr vorgesehen. Ausnahmen soll es für Wege zum und vom Arbeitsplatz geben.