Ab 1. August tritt Brandenburgs neuer Krankenhausplan in Kraft. Er wurde gemeinsam mit Berlin ausgearbeitet, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Auch Kinder- und Geburtstationen wurden innerhalb der 54 in den Plan aufgenommennen Krankenhäuser gesichert.
Der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg ist am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht worden. Rechtskräftig wird er zum 1. August durch Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser und Ausbildungsstätten. Das Kabinett hatte den neuen Krankenhausplan am 22. Juni unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg“ beschlossen.
Zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt und auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt. Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen harmonisiert, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Trotz gemeinsamer Planung hat jedes Land aus rechtlichen Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.
Die Versorgung der Bevölkerung ist dabei weiterhin wohnortnah gesichert. Alle Krankenhausstandorte für die regionale Gesundheitsversorgung bleiben erhalten und sollen auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes sichergestellen. In den Krankenhausplan wurden insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen. Davon sind 22 Häuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung Brandenburgs fest. Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung von Planbetten je Hauptdisziplin oder die Stärkung der geriatrischen tagesklinischen Versorgung sind ebenfalls Teil des Plans. Zudem werden Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.
Ladesweit gibt es einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im teilstationären Bereich. Die Anzahl der vollstationären Betten ist von insgesamt 15.313 im Jahr 2017 auf 15.694 im Vierten Krankenhausplan angehoben worden. Im teilstationären Bereich gibt es einen Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972 nach dem neuen Krankenhausplan. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381 vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen. Damit ergibt sich eine Gesamtkapazität von insgesamt 17.666 Betten und teilstationären Plätzen.
Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhauskapazitäten festgestellt, zum anderen wird genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden. Die Feststellungsbescheide dienen zudem als Grundlage für die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen.