Nach einem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Schwarzwild im Barnim haben sich Agrarminister Axel Vogel und Verbraucherschutz-Staatssekretär Michael Ranft am Freitag mit Landwirten und Berufsverbänden getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der zuständige Staatsekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Uwe Feiler, sowie Vertreter des Friedrich-Löffler-Instituts haben ebenfalls an dem Gespräch teilgenommen.
Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B'90/Grüne) und Verbraucherschutzstaatssekretär Michael Ranft haben sich am heutigen Freitag gemeinsam mit Schweinehaltern aus den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Betrieben und Berufsverbänden mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium (BMEL) Uwe Feiler (CDU) sowie dem Friedrich-Löffler-Institut über die schwierige Lage in Folge der Ausbrüche in Hausschweinebeständen ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei Zukunftsperspektiven und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für einen befristeten Teilausstieg von Schweinehaltern in den Restriktionsgebieten. Aber auch die Sicherung der Abnahme von Schlachtschweinen durch Schlachtbetriebe war Thema bei dem Treffen.
„Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im September 2020 in Brandenburg stehen viele schweinehaltende Betriebe in ganz Deutschland aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderer Abnahmerestriktionen unter ökonomischem Druck. Mit dem jüngsten erstmaligen Auftreten der ASP in Hausschweinebeständen ist nun eine neue, schwierigere Lage für die märkische Schweinehaltung und die damit verbundene Wirtschaft entstanden. Die Dimensionen und Folgen reichen über die betroffenen Betriebe, aber auch über die Handlungs- und vor allem rechtlichen Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg hinaus“, stellte Agrarminister Vogel fest.
Vogel versucht seit dem Auftreten der ASP in Brandenburg zwischen den betroffenen Schweinehalterbetrieben und Schlachthöfen zu vermitteln, damit Schweine aus den Restriktionsgebieten geliefert und verarbeitet werden können. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt dabei finanziell Mehraufwendungen für erforderliche Untersuchungen der Schweine sowie Transport und Vermarktung der Tiere mit einer eigenen Förderrichtlinie innerhalb EU-rechtlich vorgegebener Höchstgrenzen.
„Mit dem Übertritt der ASP in Hausschweinbestände verschärft sich die Situation für die Schweinehalter. Wir fordern deshalb die Umsetzung des von Brandenburg initiierten Bundesratsbeschlusses vom Juni und der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz von Januar dieses Jahres", so Vogel weiter. Um die schweinehaltenden Betriebe angesichts der Absatzschwierigkeiten durch die ASP bei Hausschweinen zu unterstützen, sei der Bund aufgefordert, Förderprogramme aufzulegen, die nur die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Union auf den Weg bringen könne.
Für einen seuchenbedingten temporären Ausstieg aus der Erzeugung, wie ihn das Agrarministerium befürwortet, und um einen Wiedereinstieg langfristig abzusichern, brauchen die Betriebe finanzielle Unterstützung. Wegen des europäischen Beihilferechts könne ein derartiges Förderprogramm jedoch nur durch die Bundesregierung aufgelegt werden, so Vogel. Dazu zähle auch eine Ausweitung der Fördergrenzen für Landesbeihilfen, die aktuell bei 20.000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren liegt. Außerdem sei die Bundesebene aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren, um gemeinsame wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest auf polnischer Seite zu unternehmen und die Tierseuche zurückzudrängen. Um die Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen, hat der Bundesrat den Bund darüber hinaus gebeten, mit den Ländern eine übergeordnete Wildbret-Vermarktungs- und -Verwertungsstrategie zu entwickeln.
„Die neue ASP-Lage in Brandenburg stellt Land und Kommunen sowie die heimischen Landwirte und insbesondere die schweinehaltenden Betriebe vor große Herausforderungen. Ich begrüße daher, dass heute ein Austausch in so großer Runde stattfinden konnte. Das Land wird wie bisher die Schweinehalter schnell und unbürokratisch unterstützen und für eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort sorgen", sicherte Verbraucherschutzstaatssekretär Michael Ranft zu. Aufgrund des besonderen Eintragsrisikos werden bereits seit Mai Kleinsthaltungen in Restriktionszonen gefördert, die für 24 Monate aus der Schweinehaltung aussteigen. Sie erhalten 200 Euro pro Tier. Diese Regelung sei nun erneut erweitert worden. "Zudem haben wir dem Bund bereits im April den Vorschlag unterbreitet, die Schweinepestverordnung anzupassen um Maßnahmen zur Eindämmung des Eintragsrisikos in Kleinsthaltungen auch ohne langwierige Verfahren rechtlich zu ermöglichen und das Risiko eines ASP-Eintrags so weiter zu minimieren", so Ranft weiter. Nur so könne eine durchsetzungsfähige Kontrolle durch die Behörden vor Ort gewährleistet werden.
Die Intensivierung der Schutzmaßnahmen, insbesondere der in Bau befindliche zweite Zauns entlang der Grenze zu Polen, sei auch vor den neuesten Entwicklungen die richtige Entscheidung gewesen. "Die aktuellen ASP-Fälle bei Schwarzwild im Barnim liegen genau in diesem neuen Korridor", erläuterte der Staatssekretär. Es sei nun von zentraler Bedeutung, dass Bund und EU mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diese notwendige Maßnahme unterstützen. Denn damit können die Grenzländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die gesamte Bundesrepublik und ihre westlichen Nachbarn vor einer weiteren Ausbreitung der ASP schützen.
Landesbauernverband klagt über Inkonsequenz bei den Maßnahmen
Der Landesbauernverband hatte bereits am Mittwoch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Barnim mit großer Sorge und Verärgerung zur Kenntnis genommen. Der Verband fordert, den Bau des zweiten ASP Schutzzauns an der Grenze zu Polen konsequent und ohne Zeitverzug voranzutreiben sowie alle dafür notwendigen Kräfte und Ressourcen zu mobilisieren. „Dabei ist es unbedingt notwendig, dass die unterschiedlichen Verwaltungsebenen konstruktiv zusammenarbeiten. Die ASP ist in erster Linie ein europäisches und nationales Problem“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff.
Ein zweiter fester Zaun an der Grenze zu Polen wäre eine robuste Barriere, die dazu beitragen würde, den enormen Seuchendruck aus dem Nachbarland zu unterbrechen und die Seuche zu stoppen, um dann auch den Virus in Polen intensiver bekämpfen zu können. Der aktuelle Fallwildfund im Barnim zeigt, dass die derzeit verantwortlichen Seuchenbekämpfer die ASP nach einem Jahr nicht in den Griff bekommen haben. „Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Krisenstäbe, zu denen wir eingeladen werden, zu reinen Verkündungsveranstaltungen verkümmern und unsere Vorschläge nicht oder nur unzureichend gehört werden. Außerdem scheint es, als würde sich bei den Akteuren eine Art Gewöhnungseffekt einstellen, als könne man die ASP verwalten anstatt sie zu bekämpfen", so Wendorff weiter. Das sei seuchenhygienisch unverantwortlich und auch politisch brandgefährlich. Über die Ursachen der Problemverschleppung lasse sich nur spekulieren, hieß es am Mittwoch vom Landesbauernband. Offensichtlich sei jedoch, dass die unterschiedlichen Verwaltungsebenen EU, Bund, Land und Landkreise bislang nur sehr eingeschränkt miteinander kooperieren. "Hier muss endlich ein Machtwort gesprochen werden", erklärte Wendorff.