Laut Finanzministerium hatte das Haus Hohenzollern nun beantragt, die zwei Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen, von denen eine am 12. August abgelaufen wäre und die andere am 7. September ablaufen würde, um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Das Haus Hohenzollern habe die gewünschten neuen Firsten mit fortdauernden Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung und weitergehenden historischen Recherchen begründet. Das Gericht habe keine Bedenken gehabt, “da bei einem endgültigen Scheitern der – sinnvollen – Vergleichsverhandlungen das Verfahren ohne weiteres fortgeführt werden kann“. Dieser Auffassung habe sich das Finanzressort angeschlossen. Das habe allen Beteiligten „zeitlich Luft verschafft, um sich noch einmal sehr eingehend und wohlüberlegt mit der nicht einfachen Thematik zu befassen“, so Finanzministerin Katrin Lange am Montag. „Über diese Chance sollte nicht leichtfertig hinweggegangen werden.“ ela
Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen in anhängigen Verfahren mit den Hohenzollern werden verlängert, teilte das Potsdamer Finanzministerium vergangene Woche mit. Das Verwaltungsgericht Potsdam und das Ministerium selbst hätten einvernehmlich entschieden. Einmal ging es dabei um den Antrag von Ex-Finanzminister Christian Görke, der noch in seiner 2019 abgelaufenen Amtszeit die Wiederaufnahme eines Verfahrens beantragt hatte, in dem es um eine 1,2 Millionen Euro Entschädigung gegangen war. Das Verfahren ruhte, weil noch eine gütliche Einigung möglich schien.