Minister Beermann zieht positive Bilanz und startet Antragsaufruf
Mit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. Infrastrukturminister Beermann zieht eine positive Bilanz: Bis Ende 2022 standen 9,7 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Bis Ende 2024 werden weitere 11,5 Millionen Euro bereitgestellt. Städte und Gemeinden können bis 31. Mai Anträge einreichen.
„Eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnungen ist die Schaffung von Bauland. Mit unserer Landesförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, schneller Baurecht zu schaffen um Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppen sowie wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen“, sagt Guido Beermann. Auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort brauche planungsrechtliche Grundlagen, betont der Infrastrukturminister. Der Bedarf sei sehr groß, wie die Anträge in den Jahren 2021 und 2022 gezeigt hätten: „Ihre Anzahl war größer als die Bewilligungsmöglichkeiten waren. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, die Förderung fortzusetzen und bis 2024 zu verlängern. Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden hierfür insgesamt 11,5 Millionen Euro eingeplant.“
Im Jahr 2021 wurden 79 Anträge von brandenburgischen Kommunen für die Förderung entsprechend der Planungsförderrichtlinie eingereicht. Die Summe aller damit verbundenen Investitionen betrug rund 11,65 Millionen Euro. Es wurden 57 Förderbescheide in Höhe von rund 6 Millionen Euro an die Antragssteller übergeben. Im Jahr 2022 wurden 77 Anträge mit einem Investitionsvolumen von rund 11,1 Millionen Euro beantragt. Es konnten 29 Förderbescheide in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro übergeben werden.
Projektaufruf 2023/2024
Das Land Brandenburg stellt für 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die kommunale Bauleitplanung, also die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden. Dabei sind wesentliche Ziele, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge für die 3. Runde können bis zum 31. Mai beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 32, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus gestellt werden. Die Antragsformulare sind im Internet unter https://lbv.brandenburg.de/kommunale-bauleitplanung-24757.html abrufbar.