Bündnisgrüne wollen Tierschutz-Niveau flächendeckend anheben
Zwölf Prozent aller Intensivtierhaltungsbetriebe werden in Brandenburg von den Veterinärämtern der Landkreise auf Tierschutz kontrolliert. Hierfür sind insgesamt 37 Personen zuständig. Diese Zahlen aus dem Jahr 2021 ergeben sich aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur aktuellen Situation der Tierschutzkontrollen in Brandenburg, die am 3. April veröffentlicht wird. Der Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Tierschutz, Benjamin Raschke, stellte sie infolge seiner großen Anfrage im Jahr 2018, in deren Beantwortung deutlich wurde, dass die Veterinärbehörden lediglich sieben Prozent aller Tierhaltungsbetriebe mit zwölf Stellen in ganz Brandenburg überwacht hatten.
Ob die Tierhalter die Vorgaben zum Tierschutz in ihren Ställen umsetzen, überwachen in Brandenburg die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Landkreis Teltow-Fläming betrug der Anteil der kontrollierten Produktionsstätten im Jahr 2018 6,3 und im Jahr 2021 10,3 Prozent. Brandenburgweit wurden 2018 nur 7,5 und 2021 12 Prozent der Produktionsstätten kontrolliert.
Benjamin Raschke: „Grundsätzlich ist die Entwicklung positiv: es gibt deutlich mehr Tierschutz-Personal in den Landkreisen und zumindest einen kleinen Anstieg der Kontrollen. Allerdings sind diese bei Weitem nicht ausreichend. Die Unterschiede zwischen den Landkreisen sind nach wie vor groß. Leider wirken sich zusätzliche Tierschutz-Kontrolleure auch nicht automatisch auf die Kontrollfrequenz im jeweiligen Landkreis aus. Von einem hohen und einheitlichen Niveau sind wir also noch weit entfernt. ‚Schwarze Schafe‘, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, haben noch immer kaum zu befürchten, entdeckt zu werden.“
Zudem habe die Antwort auf die Kleine Anfrage gezeigt, dass der Maßstab der Kontrollen für die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist – und nicht die deutlich strengeren Vorgaben aus §2 Tierschutzgesetz.
Die Grünen-Fraktion hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, welche Frequenz und welcher Maßstab bei der Kontrolle des Tierschutzes in Ställen rechtlich geboten sind.
Benjamin Raschke: „Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir Ende April vorstellen. Notwendige Veränderungen wollen wir und das zuständige, bündnisgrün geführte, Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit den Landkreisen auf den Weg bringen, um ein landesweit hohes und einheitliches Niveau der Tierschutzkontrollen zu gewährleisten. Wir werden besonders mit den Landkreisen das Gespräch suchen, die wenig kontrollieren.“
Hintergrund
In Brandenburg gab es mit Stand 2020 3.492 „Betriebe mit Viehhaltung“, darunter 581 Anlagen (Stand 2021), die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind. Die angegebenen Zahlen zur Kontrollfrequenz beziehen sich auf die Produktionsstätten (2021: 8007 Produktionsstätten). Betriebe können jeweils über mehrere Produktionsstätten verfügen.