Stärkere Kontrollen für mehr Jugendschutz
Einige Potsdamer Geschäfte haben offenbar Tabakwaren, E-Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche abgegeben. Weil damit gegen das Jugendschutzgesetzt verstoßen wurde, hat die Stadt Potsdam auf Hinweise und Anzeigen von Erziehungsberechtigten reagiert und kontrolliert nun verstärkt die Einhaltung des Gesetzes. Dafür sind nach Verwaltungsangaben derzeit verstärkt Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einsatz. Sie sollen in gewerblichen Einrichtungen wie Spätkäufen und Einzelhandelsgeschäften darauf achten, dass nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen wird.
Auch Privatpersonen können belangt werden
Das Jugendschutzgesetz ist in erster Linie für Veranstalter und Gewerbetreibende gedacht. Wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie gegen die jeweiligen Regelungen verstoßen, können sie dafür mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die Vorgaben gelten aber nicht nur für Gewerbe.
Auch Erwachsene, die einen Verstoß herbeiführen oder fördern, können belangt werden. Die Ahndung und Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten obliegt der Stadt Potsdam. Für die Kontrollen gibt es in unregelmäßigen Abständen stichprobenartige Kontrollen in gewerblichen Einrichtungen durch das Potsdamer Gewerbeamt. Das Ordnungsamt geht darüber hinaus mit Kontrollen konkreten Hinweisen nach. Diese kann jeder Bürger einreichen. Allerdings müssen Anzeigen dafür schriftlich und mit Angabe eines Zeugen erfolgen, da die Behörde sonst den für das folgende Verfahren nötigen Beweis nicht eindeutig erbringen kann. Das Anzeigenformular gibt es auf der Webseite der Stadt, auf bit.ly/3n3H6Nu.