Masken bleiben in einigen Situationen aber bis März vorgeschrieben
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Land Brandenburg wird zum 2. Februar aufgehoben. Das hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen. Ganz abgeschafft wird die Pflicht aber nicht. Unter gewissen Umständen gilt eine Pflicht noch bis 7. März – bis dahin gilt auch die verlängerte SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes.
Dem Beschluss über das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) war nach Angaben der Landesregierung eine Verständigung der Staatskanzlei mit der Berliner Senatskanzlei vorausgegangen. Demnach soll die Maskenpflicht für den ÖPNV auch dort zum 2. Februar aufgehoben werden. Vorgespräche habe es zudem mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen gegeben, um möglichst einheitliche Regelungen länderübergreifend festzulegen. „Für mich war besonders wichtig, dass wir uns mit Berlin auf einen gemeinsamen Termin für das Auslaufen der Maskenpflicht verständigen“, erklärte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). „Das ist nun mit dem 2. Februar gelungen. Für alles andere hätten die ÖPNV-Fahrgäste in unserer eng vernetzten Metropolenregion auch zu Recht kein Verständnis gehabt. Und gegebenenfalls schließen sich weitere Länder diesem Termin an. Das würde ich begrüßen."
Wo Masken weiter notwendig sind
Bis einschließlich 1. Februar müssen noch FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist weiterhin eine OP-Maske ausreichend. Nach dem Ende dieser Maskenpflicht empfiehlt die Regierung, im ÖPNV weiter freiwillig eine Maske zu tragen, da diese nachweislich und effektiv vor Infektionen schützen würden. Bestehen bleibt die Maskenpflicht hingegen für die Dauer der verlängerten Verordnung bis einschließlich 7. März für Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten. Bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten müssen Beschäftigte ebenfalls weiter eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, wenn der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt weiter bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht, auch für Patienten sowie Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. FFP2-Masken und Testnachweispflichten gelten nach Bundesrecht auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Mit dem Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV in Brandenburg sollten aber nicht alle Vorsichtsvorkehrungen aufgegeben werden, mahnt die Landesregierung. Sie bittet Bürger darum, die bekannten sogenannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Diese beinhalten das Halten von Abstand, die Beachtung von Hygieneregeln beachten, das Tragen von Masken im Alltag und das regelmäßige Lüften. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten zudem Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Weitere Informationen gibt es auf corona.brandenburg.de.