Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, werden unterstützt.
60.000 Euro stellt das Land Brandenburg im Jahr 2023 im Härtefall-Fonds für politisch Verfolgte zur Verfügung. Antragstellungen sind ab sofort für alle möglich, die in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR politisch verfolgt wurden und ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Gedacht ist der Fonds, um in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind ehemals politisch Verfolgte, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehungsweise dem Häftlingshilfegesetz rehabilitiert wurden und in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind. Das Geld kann eingesetzt werden, um Maßnahmen für selbstbestimmtes Wohnen, beim Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die alters- und behindertengerechte Ausstattung von Wohnraum zu finanzieren. Auch gesundheitliche Maßnahmen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden oder Krankenkassenleistungen, deren Eigenbeteiligung sehr hoch sind, etwa für Zahnprothetik oder Hörgeräte, kann finanziert werden. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, um eine nachhaltige Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, können ebenfalls durch den Fonds gefördert werden. Auch die Verbesserung der Mobilität mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und soziale Teilhabe zu fördern, gehört dazu.
Im Jahr 2022 begleitete die Aufarbeitungsbeauftragte zahlreiche Interessierte. „Bereits seit dem Jahr 2015 stellt der brandenburgische Landtag jährlich Mittel für den Härtefallfonds zur Verfügung. Aus meiner Arbeit heraus weiß ich, wie wichtig für ehemals politisch Verfolgte neben der Beratung auch die Verbesserung ihrer Lebenssituation ist“, sagt die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke. Dabei berate das Team im Prozess schon ab der ersten Information. Mehr Infos gibt es auf aufarbeitung.brandenburg.de/beratung/haertefallfonds.