ARAG Experten informieren über die neuen Energie-Regeln
Durch die Ukraine-Krise droht im Winter ein Gasengpass. Daher müssen Unternehmen und private Haushalte Energie sparen, wo es nur geht. Dazu hat das Bundeskabinett eine zweistufige Verordnung mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren erste Stufe bereits am 1. September in Kraft getreten ist. Begrenzt ist die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung „ (EnSikuMaV) zunächst auf sechs Monate, also bis Ende Februar 2023. Ab dem 1. Oktober soll zusätzlich die Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen werden, die über zwei Jahre gelten soll und daher die Zustimmung des Bundesrates benötigt.
Einsparungen in Privathaushalten
Vereinbarungen in einem Mietvertrag, die Mieter zu einer Mindesttemperatur in Wohnräumen verpflichten, werden für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Mieter sind aber weiterhin verpflichtet durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung vorzubeugen. Zudem ist das Beheizen von Schwimm- und Badebecken jeglicher Art im Innen- und Außenbereich mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz untersagt. Eine Ausnahme bilden Becken, die für therapeutische Anwendungen – zum Beispiel in Reha-Zentren – genutzt werden. Auch Becken in Schwimmbädern und Hotel-Pools dürfen weiterhin beheizt werden.
Vermieter und Versorger in der Informationspflicht
as- und Wärmelieferanten müssen ihre Kunden bis zum 30. September über den voraussichtlichen Energieverbrauch und die erwarteten Energiekosten informieren. Diese Informationen haben Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen bis zum 31. Oktober an ihre Mieter weiterzureichen. Zur Informationspflicht gehören auch Kontaktdaten und eine Internetadresse, zum Beispiel von Verbraucherorganisationen oder einer Energieagentur, wo Verbraucher sich über Einsparmöglichkeiten informieren können. Um ihrer Informationspflicht nachzukommen, haben Eigentümer alternativ auch die Möglichkeit, ihre Mieter auf die Kampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ hinzuweisen.
Versorger bleiben an Preisgarantie gebunden
Versorger, die in ihren Verträgen eine Preisgarantie gewähren, dürfen ihre Preise nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände durch Krieg oder ähnliche Ereignisse erhöhen.
Maßnahmen in öffentlichen und Nichtwohngebäuden
Der Einzelhandel muss seine Ladentüren geschlossen halten, wenn seine Geschäftsräume beheizt sind. Werbebeleuchtung, die nicht der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren dient, muss zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden. Gleiches gilt für die reine Show-Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden. Öffentliche Gebäude werden statt auf 20 nur noch auf 19 Grad Celsius geheizt. Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen sind davon allerdings ausgenommen. Mit einem Grad weniger sollen sechs Prozent des Energiebedarfs eingespart werden können. Auch Gemeinschaftsflächen, in denen sich keine Personen aufhalten, wie beispielsweise Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Eine Ausnahme bilden Räume mit installierter, kälteempfindlicher Technik oder in denen Gegenstände und Stoffe gelagert werden, die eine gewisse Raumtemperatur benötigen.
Arbeitsräume werden kälter
Auch für Büros und andere Arbeitsräume hat die Bundesregierung an der Temperaturschraube gedreht: So darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen für leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit höchstens 19 Grad betragen und für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad. Auch bei mittelschweren und überwiegend sitzenden Tätigkeiten dürfen Arbeitsräume 18 Grad warm sein. Findet die Arbeit überwiegend im Stehen oder Gehen statt, dürfen es nur noch 16 Grad sein. In Arbeitsräumen, in denen körperlich schwer gearbeitet wird, darf die Lufttemperatur maximal 12 Grad betragen. Eine Ausnahme von diesen Temperatur-Vorgaben bilden zum Beispiel medizinische und Pflegeeinrichtungen oder Schulen und Kindertagesstätten.