Wintersemestertickets mit Immatrikulationsbescheinigung jetzt bis Ende Mai gültig
Die Verkehrsunternehmen des VBB und die Länder Berlin und Brandenburg haben sich auf eine Verlängerung der bislang bis zum 30. April geltenden Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets geeinigt. Die bestehenden Regelungen, nach denen die Wintersemestertickets auch ohne Aktualisierung seitens der Hochschulen im begonnenen Sommersemester weiter benutzt werden können, gelten nun vorerst bis zum 31. Mai.
Fünfzig Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen oder durch die zuständigen Studierendenschaften. Da die Gebäude der Hochschulen gemäß einer Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen sind, konnte die Ausgabe beziehungsweise Verlängerung der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt durchgeführt werden.
Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden. Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen.
Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin. Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften sind angehalten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen. red/sg
Fünfzig Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen oder durch die zuständigen Studierendenschaften. Da die Gebäude der Hochschulen gemäß einer Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen sind, konnte die Ausgabe beziehungsweise Verlängerung der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt durchgeführt werden.
Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden. Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen.
Gültig nur mit Immatrikulationbescheinigung
VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin. Für Studienanfänger im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai. Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin. Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften sind angehalten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen. red/sg