Zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen aus der Corona-Krise können Steuerpflichtige die zinslose Stundung der bereits fälligen oder im Jahr 2020 fällig werdenden Gewerbesteuern (einschließlich Zinsen zur Gewerbesteuer) und der Grundsteuern (einschließlich Straßenreinigungsgebühren und Umlage Fließgewässer) bis zum 31.12.2020 beantragen.
Die Anträge sind bei der Stadt Luckenwalde schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Kassenzeichens einzureichen.
Außerdem können betroffene Unternehmen die bisher für das Jahr 2020 festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen unter Darlegung ihrer Verhältnisse von ihrem Finanzamt anpassen lassen. Verringern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich die ursprüngliche Gewinnerwartung, kann das Finanzamt die Gewerbesteuermessbeträge entsprechend korrigieren - bis hin zu einem „Nullbescheid“. Anträge sind beim betreffenden Finanzamt zu stellen.
Ein Antrag auf Stundung kann auch gestellt werden, ohne dass der Steuerpflichtige sich beim Finanzamt um eine Änderung der Vorauszahlungshöhe bemüht.
Die Anträge sind bei der Stadt Luckenwalde schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Kassenzeichens einzureichen.
Der Stundungsantrag kann per Post eingereicht werdenn an:
Stadt Luckenwalde
Kämmerei
Markt 10
14943 Luckenwalde
oder per E-Mail an:
steuern@luckenwalde.de
Für Rückfragen steht Frau Bergmann, Abteilungsleiterin Steuern unter der
Tel.-Nr. 03371 / 672-321 zur Verfügung.
Gewerbesteuer
Die Unternehmen, denen bereits Gewerbesteuerveranlagungen für Vorjahre (auf Grund ihrer Steuererklärungen) vorliegen und deren Steuerschuld bereits fällig ist oder im Laufe des Jahres 2020 fällig wird, können unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf zinslose Stundung bis 31.12.2020 stellen. Stundungsanträge können auch mit einem Ratenzahlungsvorschlag verbunden werden.Die Anträge sind bei der Stadt Luckenwalde schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Kassenzeichens einzureichen.
Außerdem können betroffene Unternehmen die bisher für das Jahr 2020 festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen unter Darlegung ihrer Verhältnisse von ihrem Finanzamt anpassen lassen. Verringern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich die ursprüngliche Gewinnerwartung, kann das Finanzamt die Gewerbesteuermessbeträge entsprechend korrigieren - bis hin zu einem „Nullbescheid“. Anträge sind beim betreffenden Finanzamt zu stellen.
Ein Antrag auf Stundung kann auch gestellt werden, ohne dass der Steuerpflichtige sich beim Finanzamt um eine Änderung der Vorauszahlungshöhe bemüht.
Grundsteuer
Unter Darlegung ihrer Verhältnisse können Steuerpflichtige die zinslose Stundung ihrer bereits fälligen oder im Laufe des Jahres 2020 fällig werdenden Grundsteuern (einschließlich Straßenreinigungsgebühren und Umlage Fließgewässer) bis zum 31.12.2020 beantragen. Stundungsanträge können auch mit einem Ratenzahlungsvorschlag verbunden werden.Die Anträge sind bei der Stadt Luckenwalde schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Kassenzeichens einzureichen.
Der Stundungsantrag kann per Post eingereicht werdenn an:
Stadt Luckenwalde
Kämmerei
Markt 10
14943 Luckenwalde
oder per E-Mail an:
steuern@luckenwalde.de
Für Rückfragen steht Frau Bergmann, Abteilungsleiterin Steuern unter der
Tel.-Nr. 03371 / 672-321 zur Verfügung.