Deutschlandweiter Rauchmeldertag
Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben
Ab Januar 2021 ist für alle Gebäudeeigentümer in Brandenburg eine Ausstattung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz besagt, dass in Wohnungen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder vorzuhalten sind. Sie müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 48).
Genaue Angaben zur Standortwahl und Montage sind in den Herstelleranweisungen beschrieben. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder erhält man im Fachhandel und in Baumärkten. Es ist darauf zu achten, dass die Rauchwarnmelder über die entsprechende CE-Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die DIN EN 14604 verfügen und zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“ tragen. Sie sind regelmäßig zu warten und auf ihre Funktion zu überprüfen.
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“, nimmt ihr 20jähriges Jubiläum zum Anlass, um am „Rauchmeldertag“ gezielt die Eigenheimbesitzer den Fokus zu nehmen. Auf ihrer Homepage (https://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater-feuerwehren/rauchmeldertag/) räumen sie auch mit den fünf größten Irrtümer auf. red/jr
Vielen Dank für den Beitrag zum deutschlandweiten Rauchmelder-Tag. Meine Schwester muss in ihren Mietwohnungen noch Rauchmelder installieren, bevor ihre Mieter einziehen. Gut zu wissen, dass jährlich ca. 320 Menschen bei Bränden sterben. www.brandschutztechnik-maeder.de/stralsund.html